Anhang I
I.1. Stoffe und
Zubereitungen gemäß § 2 Abs. 1 Suchtmittelgesetz:
I.1.a. Folgende
Drogen und daraus hergestellte Extrakte, Tinkturen und andere Zubereitungen:
Cannabis (Marihuana)
Blüten- oder Fruchtstände der zur Gattung Cannabis gehördenden Pflanzen, denen das Harz nicht entzogen worden ist
ausgenommen sind
– jene der Verwendung für gewerbliche Zwecke dienenden
Blüten- und Fruchtstände jener Hanfsorten, die
1. im
Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftli-
che Pflanzenarten gemäß Artikel
18 der Richtlinie
70/457/EWG des Rates vom 29.
September 1970,
ABl.Nr. L 225 S. 1, in der
geltenden Fassung oder
2. in
der geltenden Fassung des Anhangs B zu Artikel
3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr.
1164/89 der
Kom mission vom 28. April 1989, ABl. Nr. L 121 S. 4,
oder
3. in der
Sortenliste gemäß § 65 Saatgutgesetz 1997,
BGBl.I Nr. 72/1997, in der
geltenden Fassung,
angeführt sind und deren Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,3% nicht übersteigt, sofern ein Mißbrauch als Suchtgift ausgeschlossen ist, sowie
– die nicht mit Blüten‑ oder Fruchtständen vermengten Samen und Blätter der zur Gattung Cannabis gehördenden Pflanzen
Cannabisharz (Haschisch)
das abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen
Cocablätter
Hanf siehe Cannabis
Mohnstrohkonzentrat
das Produkt, das bei der Behandlung von Mohnstroh zum Zwecke der Konzentration seiner Alkaloide erhalten wurde
Opium, Rohopium
der geronnene Saft der zur Art Papaver somniferum gehörenden Pflanzen
I.1.b. Folgende Stoffe:
Acetorphin
Acetyl-alpha-methylfentanyl
Acetylmethadol
Alfentanil
Allylprodin
Alphacetylmethadol
Alphameprodin
Alphamethadol
Alpha-methylfentanyl
Alpha-methylthiofentanyl
Alphaprodin
Anileridin
Benzethidin
Benzylmorphin
Betacetylmethadol
Beta-hydroxyfentanyl
Beta-hydroxy-3-methylfentanyl
Betameprodin
Betamethadol
Betaprodin
Bezitramid
Clonitazen
Cocain
Codein-N-oxid
Codoxim
Desomorphin
Dextromoramid
Diacetylmorphin, Heroin
Diampromid
Diethylthiambuten
Difenoxin
Dihydromorphin
Dimenoxadol
Dimepheptanol
Dimethylthiambuten
Dioxaphetylbutyrat
Diphenoxylat
Dipipanon
Drotebanol
Ecgonin, seine Ester und Derivate, die in Ecgonin und Coca in umgewandelt werden können
Ethylmethylthiambuten
Etonitazen
Etorphin
Etoxeridin
Fentanyl
Furethidin
Heroin, Diacetylmorphin
Hydrocodon
Hydromorphinol
Hydromorphon
Hydroxypethidin
Isomethadon
Ketobemidon
Levacetylmethadol
Levomethorphan, ausge- nommen Dextrome-thorphan
Levomoramid
Levophenacylmorphan
Levorphanol
Metazocin
Methadon
Methadon-Zwischenprodukt
Methyldesorphin
Methyldihydromorphin
3-Methylfentanyl
3-Methylthiofentanyl
Metopon
Moramid- Zwischenprodukt
Morpheridin
Morphin
Morphinmethobromid und andere quartäre Salze des Mor phins
Morphin-N-oxid
MPPP
Myrophin
Nicomorphin
Noracymethadol
Norlevorphanol
Normethadon
Normorphin
Norpipanon
Oxycodon
Oxymorphon
Para-fluorofentanyl
PEPAP
Pethidin
Pethidin-Zwischenprodukt A
Pethidin-Zwischenprodukt B
Pethidin-Zwischenprodukt C
Phenadoxon
Phenampromid
Phenazocin
Phenomorphan
Phenoperidin
Piminodin
Piritramid
Proheptazin
Properidin
Racemethorphan
Racemoramid
Racemorphan
Sufentanil
Thebacon
Thebain
Thiofentanyl
Tilidin
Trimeperidin
I.1.c. Weiters:
die Isomere der unter I.1.b. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter I.1.b. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter I.1.b. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der unter I.1.b. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
I.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach I.1. vergleichbares Gefährungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
Levacetylmethadol
Remifentanil
die Isomere der unter I.2. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter I.2. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter I.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der unter I.2. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
Anhang II
Acetyldihydrocodein
Äthylmorphin
Codein
Dextropropoxyphen
Dihydrocodein
Ethylmorphin
Nicocodin
Nicodicodin
Norcodein
Pholcodin
Propiram
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen
die Isomere der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte
die Salze der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
Anhang III
III.1. Pharmazeutische Zubereitungen, die folgende Suchtgifte des Anhanges II enthalten:
Acetyldihydrocodein
Codein
Dihydrocodein
Ethylmorphin
Nicocodin
Nicodicodin
Norcodein
Pholcodin
wenn es sich um Zubereitungen mit einem oder mehreren nicht den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Bestandteilen handelt und diese Zubereitungen je Einzeldosis nicht mehr als 100 mg Suchtgift (berechnet als Base) oder 2,5 Prozent in unaufgeteilten Zubereitungen enthalten
Zubereitungen von Dextropropoxyphen für orale Anwendung ohne einen weiteren den österreichischen Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Bestandteil, wenn diese je Einzeldosis nicht mehr als 135 mg Dextropropoxyphen (berechnet als Base) oder in unaufgeteilten Zubereitungen nicht mehr als 2,5 Prozent dieses Stoffes enthalten
III.2.
Zubereitungen von Tramadol
Anhang IV
IV.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs II des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
Amphetamin
Dexamphetamin
Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten
Fenetyllin
Levamfetamin
Levomethamphetamin
Mecloqualon
Methamphetamin
Methamphetamin-Razemat
Methaqualon
Methylphenidat
Phencyclidin
Phenmetrazin
Secobarbital
Zipeprol
die Isomere der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter IV.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
Buprenorphin
Pentazocin
Tramadol
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen
Anhang V
V.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs I des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
N-Äthyl MDA
Brolamfetamin, DOB
Cathinon
DET
DMA
DMHP
DMT
DOET
Eticyclidin, PCE
Etryptamin
N-Hydroxy MDA
Levamphetamin
(+)-Lysergid, LSD, LSD-25
MDMA
Mescalin
Methcathinon
4-Methylaminorex
MMDA
Parahexyl
PMA
Psilocin, Psilotin
Psilocybin
Rolicyclidin, PHP, PCPY
STP, DOM
Tenamfetamin, MDA
Tenocyclidin, TCP
Tetrahydrocannabinol, die folgenden Isomere 6a (10a), 6a (7), 7, 8,9, 10, 9 (11) und deren stereochemischen Varianten
TMA
die Isomere der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter V.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
V.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach V.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
MBDB
MDE
4-MTA
THCA
die Isomere der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter V.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt