Warnhinweise

 

W 1         Darf Kindern unter sechs Jahren nur über ärztliche Anordnung gegeben werden.

W 2         Ohne ärztliche Anordnung nicht länger als zehn Tage hintereinander an­wenden. Bei längerem Gebrauch oder überhöhter Dosierung (mehr als 2,0 g pro Tag) sind Leber- und Nierenschädigungen nicht auszuschließen. Darf Kindern unter drei Jahren nur über ärztliche Anordnung gegeben werden.

W 6         Nicht größere Flächen als zwei Handteller groß pro Tag behandeln.

W 7   Phenazonderivate können bei Überempfindlichkeit zu einer Schädigung des Blutbildes führen; bei Auftreten eines Hautausschlages, starker Müdigkeit, von Halsschmerzen oder Geschwüren im Mund soll der Arzt aufgesucht werden. In vereinzelten Fällen wurden allergische Reaktionen in Form schwerer, zum Teil lebensbedrohlicher, mit Atemnot einherge­hender Schockzustände beobachtet.

W 8         Darf Kindern unter drei Jahren nur über ärztliche Verschreibung gegeben werden.

W 9         Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion, insbesondere bei Dialy­sepatienten, bei Morbus Alzheimer oder anderen Formen der Demenz ist eine langdauernde und höher dosierte Anwendung zu vermeiden.

W 10       Darf Kindern unter 12 Jahren nur über ärztliche Verschreibung gegeben werden.

W 11       Bei schwangeren Frauen und Frauen im gebärfähigen Alter wegen der Gefahr von kindlichen Mißbildungen sowie während der Stillperiode darf eine Tagesdosis von 5000 I.E. prinzipiell nicht überschritten werden.

W 12       Ohne ärztliche Anordnung nicht über einen längeren Zeitraum oder in hö­heren als den empfohlenen Konzentrationen bzw. Dosen anwenden.

W 13       Bei Schwangeren und Frauen im gebärfähigen Alter ohne gesicherten Empfängnisschutz wegen der Gefahr von kindlichen Mißbildungen sowie während der Stillperiode darf eine Tagesdosis von 9,0 mg Betacaroten prinzipiell nicht überschritten werden.

W 14       Bei Schwangeren und Frauen im gebärfähigen Alter ohne gesicherten Empfängnisschutz wegen der Gefahr von kindlichen Mißbildungen sowie während der Stillperiode darf eine Tagesdosis von 2,0 mg Oleum Jecoris Aselli prinzipiell nicht überschritten werden.

W 15       Bei Schwangeren und Frauen im gebärfähigen Alter ohne gesicherten Empfängnisschutz wegen der Gefahr von kindlichen Mißbildungen sowie während der Stillperiode darf eine Tagesdosis von 0,17 mg Oleum Jecoris Hippoglossi prinzipiell nicht überschritten werden.

W 16       Bei Schwangeren und Frauen im gebärfähigen Alter ohne gesicherten Empfängnisschutz wegen der Gefahr von kindlichen Mißbildungen sowie während der Stillperiode darf eine Tagesdosis von 600 I.E. Colecalciferol bzw. Ergocalciferol prinzipiell nicht überschritten werden.